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BayObLG (2 ObOWi 148/85) | Datum: 10.05.1985
»... Nach Auffassung des Amtsgerichts müsse abweichend vom sonstigen Halterbegriff - nach Sinn und Zweck von § 27 Abs. 1 StVZO als meldepflichtiger Halter auch angesehen werden, wer in der Kartei, im Fahrzeugbrief und [...]